Geschäftsordnung für die IGARAG
und den Freundeskreis der IGARAG (FIGARAG)
vom 03. Dezember 2005
mit Nachtrag vom 6. März 2006
mit Nachtrag vom 8. August 2008
mit Nachtrag vom 17. September 2008
mit Nachtrag vom 12. August 2009
1. Mitgliedschaft
1.1 Mitgliedschaft in der IGARAG
1.1.1 Aufnahmeantrag
Die Mitgliedschaft in der IGARAG wird formlos bei DO6TD nach den Kriterien „Aufnahmebedingungen für die IGARAG und den Freundeskreis der IGARAG (FIGARAG) beantragt. Für im Ausland lebende Funkamateure gilt gleiches.
1.1.2 Vergabe der Markennummer
Hat der/die Antragstellende die Aufnahmekriterien der IGARAG erfüllt, vergibt DO6TD die Markennummer und teilt sie dem Antragstellenden umgehend mit.
1.1.3 Aufnahmetermin
Die Aufnahme kann zu jedem Datum erfolgen.
1.1.4 Aufnahmegebühr
Für die Aufnahme wird eine Gebühr von einmalig € 10,00 erhoben.
1.1.5 Rundbrief
Die IGARAG gibt zwei Rundbriefe pro Jahr heraus. Diese können von jedem Mitglied erworben werden.
Der Unkostenbeitrag wird für das ganze Jahr im vor aus bezahlt.
Für die Rundbriefe in gedruckter Form müssen DL-Mitglieder € 8,00 undEU-Mitglieder € 10,00 bezahlen.
Für die Rundbriefe in e-Mail-Format müssen DL-, und EU-Mitglieder € 4,00 bezahlen.
1.2 Mitgliedschaft in der FIGARAG
1.2.1 Aufnahmeantrag
Die Mitgliedschaft in der FIGARAG wird formlos bei DO6TD nach den Kriterien „Aufnahmebedingungen für die IGARAG
und den Freundeskreis der IGARAG (FIGARAG) beantragt. Für im Ausland lebende Funkamateure gilt gleiches.
1.2.2 Vergabe der Mitgliedsnummer
Hat der/die Antragstellende die Aufnahmekriterien der FIGARAG erfüllt, vergibt DO6TD die Mitgliedsnummer und teilt sie dem Antragstellenden und DF4FP umgehend mit.
1.2.3 Aufnahmetermin
Die Aufnahme kann zu jedem Datum erfolgen.
1.2.4 Aufnahmegebühr
Für die Aufnahme wird eine Gebühr von einmalig € 10,00 erhoben.
1.2.5 Rundbrief
Der Bezug des Rundbriefes der IGARAG ist für Mitglieder der FIGARAG obligatorisch.
Der Unkostenbeitrag wird für das ganze Jahr im vor aus bezahlt.
Für die Rundbriefe in gedruckter Form müssen DL-Mitglieder € 8,00 und EU-Mitglieder € 10,00 bezahlen.
Für die Rundbriefe in e-Mail-Format müssen DL-, und EU-Mitglieder € 4,00 bezahlen.
2. Beendigung der Mitgliedschaft
2.1 Austritt
Bei Austritt aus der IGARAG/FIGARAG werden voraus gezahlte Unkosten für die Rundbriefe nicht zurückgezahlt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
2.2 Ausschluss
2.2.1 Ein Ausschluss kann insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ansehens oder der Interessen der Interessengemeinschaft erfolgen.
2.2.2 Der Ausschluss wird auf Antrag eines Ältestenratmitgliedes durch den Ältestenrat erfolgen.
2.2.3 Der Ausschluss ist dem betroffenen unter Angabe der einzelnen Tatsachen, auf die der Ausschluss gestützt wird, mitzuteilen. Mit der Bekanntgabe ist der Ausschluss erfolgt.
3. Änderung von Mitgliedsdaten
Jedes Mitglied hat in seinem eigenen Interesse Änderungen in seinen Daten (Adressenänderung, Rufzeichenänderung) unverzüglich DO6TD mitzuteilen.
4. Allgemeines
Die IGARAG/FIGARAG fast ihre Beschlüsse in der einmal im Jahr stattfindenden Mitgliederhauptversammlung.
4.1 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr durchgeführt. Nachmöglichkeit wird der Termin für die folgende Mitgliederversammlung auf der durchzuführenden Versammlung festgelegt. Dieser neue Termin wird anschließend auf der Webseite der IGARAG und im Rundbrief veröffentlicht und ist damit ohne weitere schriftliche Aufforderung gültig.
4.2 Anträge an die Mitgliederversammlung
4.2.1 Anträge der Mitglieder
Anträge an die Mitgliederversammlung können zu jeder Zeit von jedem IGARAG/FIGARAG- Mitglied an DF4FP gestellt werden.
4.2.2 Anträge des Ältestenrats
Der Ältestenrat besteht aus:
Rudi, DJ9UY
Detlef, DF4FP
Martin, DL1DCT
Rolf, DL1EAG
Heide, DO6TD
Günter, DK2DQ
Der Ältestenrat tagt einmal Jährlich in der Westfalenhalle bei dem Amateurfunk-Markt in Dortmund.
Die hierbei gefassten Beschlüsse gehen als Anträge an die Jahreshauptversammlung.
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