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Geschäftsordnung für die IGARAG

Geschäftsordnung für die IGARAG
und den Freundeskreis der IGARAG (FIGARAG)


vom 03. Dezember 2005
mit Nachtrag vom 6. März 2006
mit Nachtrag vom 8. August 2008
mit Nachtrag vom 17. September 2008
mit Nachtrag vom 12. August 2009



1. Mitgliedschaft

1.1 Mitgliedschaft in der IGARAG

1.1.1 Aufnahmeantrag

Die Mitgliedschaft in der IGARAG wird formlos bei DO6TD nach den Kriterien „Aufnahmebedingungen für die IGARAG und den Freundeskreis der IGARAG (FIGARAG) beantragt. Für im Ausland lebende Funkamateure gilt gleiches.

1.1.2 Vergabe der Markennummer

Hat der/die Antragstellende die Aufnahmekriterien der IGARAG erfüllt, vergibt DO6TD die Markennummer und teilt sie dem Antragstellenden umgehend mit.

1.1.3 Aufnahmetermin

Die Aufnahme kann zu jedem Datum erfolgen.

1.1.4 Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme wird eine Gebühr von einmalig € 10,00 erhoben.

1.1.5 Rundbrief

Die IGARAG gibt zwei Rundbriefe pro Jahr heraus. Diese können von jedem Mitglied erworben werden.
Der Unkostenbeitrag wird für das ganze Jahr im vor aus bezahlt.

Für die Rundbriefe in gedruckter Form müssen DL-Mitglieder € 8,00 undEU-Mitglieder € 10,00 bezahlen.

Für die Rundbriefe in e-Mail-Format müssen DL-, und EU-Mitglieder € 4,00 bezahlen.

1.2 Mitgliedschaft in der FIGARAG

1.2.1 Aufnahmeantrag

Die Mitgliedschaft in der FIGARAG wird formlos bei DO6TD nach den Kriterien „Aufnahmebedingungen für die IGARAG
und den Freundeskreis der IGARAG (FIGARAG) beantragt. Für im Ausland lebende Funkamateure gilt gleiches.

1.2.2 Vergabe der Mitgliedsnummer

Hat der/die Antragstellende die Aufnahmekriterien der FIGARAG erfüllt, vergibt DO6TD die Mitgliedsnummer und teilt sie dem Antragstellenden und DF4FP umgehend mit.

1.2.3 Aufnahmetermin

Die Aufnahme kann zu jedem Datum erfolgen.

1.2.4 Aufnahmegebühr

Für die Aufnahme wird eine Gebühr von einmalig € 10,00 erhoben.

1.2.5 Rundbrief

Der Bezug des Rundbriefes der IGARAG ist für Mitglieder der FIGARAG obligatorisch. Der Unkostenbeitrag wird für das ganze Jahr im vor aus bezahlt.

Für die Rundbriefe in gedruckter Form müssen DL-Mitglieder € 8,00 und EU-Mitglieder € 10,00 bezahlen.

Für die Rundbriefe in e-Mail-Format müssen DL-, und EU-Mitglieder € 4,00 bezahlen.

2. Beendigung der Mitgliedschaft

2.1 Austritt

Bei Austritt aus der IGARAG/FIGARAG werden voraus gezahlte Unkosten für die Rundbriefe nicht zurückgezahlt.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

2.2 Ausschluss

2.2.1 Ein Ausschluss kann insbesondere wegen Beeinträchtigung des Ansehens oder der Interessen der Interessengemeinschaft erfolgen.

2.2.2 Der Ausschluss wird auf Antrag eines Ältestenratmitgliedes durch den Ältestenrat erfolgen.

2.2.3 Der Ausschluss ist dem betroffenen unter Angabe der einzelnen Tatsachen, auf die der Ausschluss gestützt wird, mitzuteilen. Mit der Bekanntgabe ist der Ausschluss erfolgt.

3. Änderung von Mitgliedsdaten

Jedes Mitglied hat in seinem eigenen Interesse Änderungen in seinen Daten (Adressenänderung, Rufzeichenänderung) unverzüglich DO6TD mitzuteilen.

4. Allgemeines

Die IGARAG/FIGARAG fast ihre Beschlüsse in der einmal im Jahr stattfindenden Mitgliederhauptversammlung.

4.1 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr durchgeführt. Nachmöglichkeit wird der Termin für die folgende Mitgliederversammlung auf der durchzuführenden Versammlung festgelegt. Dieser neue Termin wird anschließend auf der Webseite der IGARAG und im Rundbrief veröffentlicht und ist damit ohne weitere schriftliche Aufforderung gültig.

4.2 Anträge an die Mitgliederversammlung

4.2.1 Anträge der Mitglieder

Anträge an die Mitgliederversammlung können zu jeder Zeit von jedem IGARAG/FIGARAG- Mitglied an DF4FP gestellt werden.

4.2.2 Anträge des Ältestenrats

Der Ältestenrat besteht aus:

Rudi, DJ9UY
Detlef, DF4FP
Martin, DL1DCT
Rolf, DL1EAG
Heide, DO6TD
Günter, DK2DQ

Der Ältestenrat tagt einmal Jährlich in der Westfalenhalle bei dem Amateurfunk-Markt in Dortmund.

Die hierbei gefassten Beschlüsse gehen als Anträge an die Jahreshauptversammlung.

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